7 Diese Beweismittel sind für sich je stimmig und schlüssig, weshalb auf die darin festgestellten Tatsachen abzustellen ist. Allerdings vermögen die objektiven Beweismittel für sich allein die relevanten Beweisfragen nicht zu beantworten. Anzufügen ist, dass die am 25. Juni 2016 im Inselspital diagnostizierten rechtsseitigen Kontusionen der Schulter und des Handgelenks zwar mit grosser Wahrscheinlichkeit aus dem Ereignis auf dem I.________ (Örtlichkeit) stammen dürften.