38 ff.) vor. Die Fotos der Hände, der Arme und des Oberkörpers des Beschuldigten wurden aufgenommen, als dieser eine halbe Stunde nach dem Ereignis auf dem I.________ (Örtlichkeit) auf der Polizeiwache vorsprach und einvernommen wurde. Weiter holte die Vorinstanz beim behandelnden Arzt, Dr. med. F.________, einen Arztbericht vom 14. März 2017 ein (pag. 95 f.). Diesem wurde der Bericht des Universitären Notfallzentrums des Inselspitals vom 27. Juni 2016 beigelegt (pag. 97 f.).