_ habe sich im Büro nebenan befunden. Einer der beiden Polizisten sei hin und her gelaufen und habe mit D.________ gesprochen (pag. 291, Z. 22-25). Ergänzend hielt der Beschuldigte schliesslich fest, dass er nichts gemacht habe und dass D.________ in dieser Geschichte der Angreifer sei (pag. 292, Z. 5-7).