291, Z. 12-20). Auf Frage des Vorsitzenden, ob der zuvor fotografierende Polizist oder ein dritter Polizist zu ihm gekommen sei, sagte der Beschuldigte: «Ich würde sagen, es war der Polizist, der fotografiert hatte» (pag. 292, Z. 1-3). Der Beschuldigte verneinte, sich gegen den Polizeigriff gewehrt zu haben und führte aus, dass ihn D.________ 200 Meter weggebracht habe, bis an die Wand (pag. 291, Z. 32-34). Bei der Einvernahme auf der Polizeiwache J.________ habe ein Polizist protokolliert und einer sei nebenan gestanden. D.________ habe sich im Büro nebenan befunden.