__ einen Ausweis verlangt. Er, der Beschuldigte, habe ihm sofort und ohne Diskussionen seine Identitätskarte gegeben. D.________ habe dann sein Handy genommen und sich entfernt (pag. 290, Z. 39 – pag. 291, Z. 2). Sodann sei er zurückgekehrt und habe ihm gesagt, dass die Identitätskarte abgelaufen sei. Den anschliessend überreichten Führerschein in Papierform habe