5 gend erstellt ist, dass sich der Beschuldigte in unmittelbarer Nähe hinter dem Polizisten G.________ aufhielt. Weiter ist zu prüfen, ob und wie lange sich der Beschuldigte zunächst weigerte, sich auszuweisen. Schliesslich ist festzustellen, ob und, falls ja, mit welcher Intensität der Beschuldigte D.________s Hand wegschlug bzw. wegstiess, als dieser den Beschuldigten in einem Polizeigriff an die Wand des H.________ (Örtlichkeit) führen wollte.