_ nie berührt, vielmehr sei es dieser gewesen, der ihn mit der Hand weggestossen bzw. ihm mit dem Zeigefinger gegen die Brust gestossen habe. Der Beschuldigte bestritt, zwei Mal D.________s Hand weggeschlagen oder weggestossen zu haben, als dieser versucht habe, ihn in den Polizeigriff zu nehmen. 9. Beweisfragen Ausgehend vom bestrittenen Sachverhalt geht es somit im Wesentlichen darum zu klären, weshalb D.________ den Beschuldigten ansprach, bzw. ob rechtsgenü-