Der Beschuldigte schilderte Druck- und Bewegungsschmerzen im rechten Schultergürtel. In der Folge verordnete ihm sein Arzt eine Physiotherapie, die bis am 9. August 2016 in den dessen Praxisräumlichkeiten durchgeführt wurde. D.________ selbst wurde anlässlich des Vorfalls mit dem Beschuldigten auf dem I.________ (Örtlichkeit) nicht verletzt.