Als [der Beschuldigte] daraufhin einer Personenkontrolle unterzogen werden sollte und der Polizist ihn deshalb leicht am Ellenbogen berührte, um diesem mit verbaler Unterstützung die Richtung vorzugeben, schlug [der Beschuldigte] die Hand des Polizisten weg und gab diesem zu verstehen, dass er sich nicht entfernen werde. Auch beim zweiten Versuch schlug [der Beschuldigte] dem Polizisten gegen die Hand, sprach aggressiv mit diesem, verhielt sich unkooperativ und nahm eine drohende Haltung ein, worauf er mit geeigneten Griffen an die Wand neben dem Eingang zum H.________ (Örtlichkeit) geführt werden musste.