2 3. Oberinstanzliche Beweisergänzung Von Amtes wegen wurde im oberinstanzlichen Verfahren ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 27. Juni 2018; pag. 285) eingeholt. Im Weiteren wurde der Beschuldige in der oberinstanzlichen Verhandlung zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 289 ff.).