der Namensangabe, beides begangen am 25. Juni 2016 in Bern, schuldig erklärt. Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 700.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 350.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf fünf Tage, zu einer Übertretungsbusse von CHF 150.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf zwei Tage sowie zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1'728.70 verurteilt (pag. 198 ff.).