__ (nachfolgend: Beschuldigter) einerseits von den Anschuldigungen der Hinderung einer Amtshandlung und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, beides angeblich begangen am 25. Juni 2016 in Bern, frei, unter Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten von CHF 2'082.75 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Tragung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 864.30 durch den Kanton Bern. Andererseits wurde der Beschuldigte der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht durch Verweigerung