1. Erstinstanzliches Urteil Am 17. Oktober 2017 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) einerseits von den Anschuldigungen der Hinderung einer Amtshandlung und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, beides angeblich begangen am 25. Juni 2016 in Bern, frei, unter Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten von CHF 2'082.75 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Tragung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 864.30 durch den Kanton Bern.