Das monatliche Nettoeinkommen des Beschuldigten beträgt CHF 5‘232.00 (pag. 228). Abzüglich des Pauschalabzugs von 25% für Krankenkasse und Steuern sowie einer Reduktion für die Hypothek ist die Höhe des Tagessatzes in Übereinstimmung mit der Vorinstanz auf CHF 120.00 festzusetzen.