Auch die in den darauffolgenden Einvernahmen gezeigte Einsicht und Reue erscheint als authentisch, ehrlich sowie nachvollziehbar. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz gewichtet die Kammer diesen Umstand mit einer Reduktion von 40 Strafeinheiten. Im Zwischenfazit liegt das Strafmass somit bei 90 Strafeinheiten. 15.3 Strafempfindlichkeit