14 punkt allerdings nicht bewusst, dass er gegen eine geltende Rechtsvorschrift verstösst, wobei dieser Irrtum vermeidbar gewesen wäre. Diese Umstände wurden jedoch ebenfalls bereits bei der Bestimmung des Strafrahmens berücksichtigt und sind als neutral zu werten. 13.3 Fazit Tatverschulden / Einsatzstrafe Die subjektive Tatschwere wirkt sich neutral auf die objektive Tatschwere aus, womit dem Beschuldigten insgesamt ein leichtes Tatverschulden vorzuwerfen ist.