Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte nahm die sexuellen Handlungen vor, um seinen sexuellen Bedürfnissen nachzukommen, was aber tatbestandsimmanent ist und deshalb neutral gewertet wird. Ebenfalls neutral gewertet wird die Tatsache, dass der Beschuldigte fahrlässig handelte, da dieser Aspekt bereits bei der Bestimmung des Strafrahmens berücksichtigt wurde. Der Beschuldigte wäre ohne weiteres in der Lage gewesen, die sexuellen Handlungen zu vermeiden. Wie bereits erwähnt, war dem Beschuldigten zum Tatzeit-