142 Z. 28 f.). Mangels Überprüfung der Altersangaben ist es Personen unter 16 Jahren also ohne weiteres möglich, sich auf «GayRomeo» registrieren zu lassen. Dem Beschuldigten war das Fehlen einer wirksamen Zugangskotrolle für Personen unter 16 Jahren bewusst. Da zudem jede Person hochladen kann, was sie will (also etwa auch ein Bild einer anderen Person), bildet auch das Profilbild keinerlei Anhaltspunkte für das tatsächliche Alter des Gegenübers. Somit konnte der Beschuldigte die Möglichkeit, dass nicht ein unter 16-Jähriger betroffen war, weder gestützt auf die Altersangabe noch aufgrund des von C.______