10 abgespielt hat: Der Beschuldigte und C.________ haben sich in der Nacht vom 6. auf den 7. Dezember 2014 auf der Internetplattform «GayRomeo» kennengelernt und sich anschliessend etliche Nachrichten sexuellen Inhalts geschrieben; der Beschuldigte sendete C.________ insbesondere ein Bild seines erigierten Penis. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich die beiden noch nie von Angesicht zu Angesicht gesehen. Fakt ist, dass der damals 15-jährige C.________ auf besagter Plattform wahrheitswidrig als 18-jähriger angemeldet war.