Im Falle von Art. 197 Abs. 1 StGB muss der Täter also Kenntnis davon haben, dass der Konsument möglicherweise noch nicht 16 Jahre alt ist. Wenn pornografische Produkte einem kontrollierbaren Personenkreis zugänglich gemacht werden, reicht es aus, wenn der Täter in Kauf nimmt, dass sich darunter auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren befinden.