Dass ein solches Vorgehen in diesen Chats üblich und das Gegenüber in der Regel auch über 18 Jahre alt sei, ändere nichts am Umstand, dass dies vorliegend nun eben nicht der Fall sei. Es sei hinlänglich bekannt, dass sich auch Personen unter 18 Jahren Zugang zu solchen Chatrooms verschaffen könnten. Dies sei dem Beschuldigten jedoch schlichtweg egal gewesen. Es sei ihm einzig um seine eigene, sexuelle Befriedigung gegangen. Dadurch habe er in Kauf genommen, dass das damals virtuelle Gegenüber noch nicht 16 Jahre alt gewesen sei.