9. Pornografie 9.1 Vorbemerkungen Auch hinsichtlich des Vorwurfs der Pornografie ist unbestritten, dass der objektive Tatbestand von Art. 197 Abs. 1 StGB erfüllt ist. Umstritten ist dagegen, ob dem Beschuldigten (eventual-)vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden kann. 9.2 Erwägungen der Vorinstanz Die Vorinstanz stellte zunächst fest, dass sich der Beschuldigte des pornografischen Inhalts seiner Schriften und des Bildes bewusst gewesen sei. Es stelle sich einzig die Frage, ob er diese möglicherweise bewusst an einen Jugendlichen schickte.