4 zustellen. Solche Defizite hätten für den Beschuldigten somit keine Rückschlüsse auf das Alter von C.________ zugelassen. Sodann sei davon auszugehen, dass das Verhalten von C.________ äusserst bestimmt und sicher auf den Beschuldigten gewirkt habe. Nicht ausser Acht zu lassen sei weiter, dass C.________ in der Art und Weise, wie er sich gebe und insbesondere in der Art, wie er spreche, den Eindruck eines «stereotypen» Homosexuellen erwecke und nicht der eines Kindes im Schutzalter.