Selbst wenn der Beschuldigte aber am Alter von C.________ hätte zweifeln müssen, sei schleierhaft, wie er sich bei Dritten hätte erkundigen können, gehe es doch bei dieser Art von Treffen einzig und allein darum, mit einer Person, die man über «GayRomeo» kennenlerne, anonymen Sex zu haben. Die einzige Möglichkeit, das wahre Alter von C.________ herauszufinden, hätte darin bestanden, diesen nach dem Alter und einem Ausweis zu fragen. Dass C.________ aber nicht sein wahres Alter angegeben hätte, sei offensichtlich. Die Feststellungen der Vorinstanz, wonach die Art und Weise, wie sich C.________ gebe, und die Tatsache, dass es C.__