8. Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB) 8.1 Vorbemerkungen / Ausgangslage Beim Art. 187 Ziff. 4 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) handelt es sich um einen Sondertatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern, welcher die fahrlässige Tatbegehung bestraft. Die objektiven Tatbestandsmerkmale werden in Art. 187 Ziff. 1 StGB umschrieben. Vorliegend ist unbestritten, dass der objektive Tatbestand von Art. 187 Ziff. 1 StGB erfüllt ist, kein Vorsatz vorliegt und Art. 187 Ziff. 2 und 3 StGB nicht anwendbar sind. Es bleibt somit einzig zu prüfen, ob dem Beschuldigten fahrlässiges Verhalten im Sinne von Art.