7. Unbestrittene / strittige Punkte Der Beschuldigte anerkennt, dass er am 8. Dezember 2014 mit C.________ sexuelle Handlungen – wie sie in der Anklageschrift umschrieben werden – vorgenommen hat. Unbestritten ist auch, dass der Beschuldigte am 7. Dezember 2014 die in der Anklageschrift wiedergegebenen Nachrichten (im Chat auf «GayRomeo) sowie ein Bild seines erigierten Penis (per MMS) an C.________ sendete. Hingegen bestreitet der Beschuldigte, dass er bei pflichtgemässer Vorsicht hätte erkennen können und müssen, dass C.________ noch nicht 16 Jahre alt war, als es zu den sexuellen Handlungen zwischen ihnen kam.