mindestens 16 Jahre alt gewesen sei, hätte der Beschuldigte bei pflichtgemässer Vorsicht – insbesondere durch Nachfragen – vermeiden können. Andererseits wird dem Beschuldigten vorgeworfen, sich der Pornografie schuldig gemacht zu haben, indem er dem zum Tatzeitpunkt (7. Dezember 2014) fünfzehnjährigen C.________ per MMS ein Bild seines erigierten Penis sendete und ihm im Chat auf «GayRomeo» folgende Nachrichten schrieb: «Ich will dir ficken», «will nicht mit mir ficken», «ich bin spitz», «senden Sie mir ein Foto von Ihnen, mit whatsapp Dein Arsch»;