6. Vorwurf Dem Beschuldigten wird – soweit oberinstanzlich noch von Interesse – in der Anklageschrift vom 25. April 2017 (pag. 114 ff.) einerseits vorgeworfen, sich der sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig gemacht zu haben, indem er den zum Tatzeitpunkt (8. Dezember 2014) fünfzehnjährigen C.________, welchen er zuvor auf der Internetplattform «GayRomeo» kennengelernt hatte, am Bahnhof in X.______