406 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) das schriftliche Verfahren angeordnet (pag. 221 ff.). Die Berufungsbegründung erfolgte mit Eingabe vom 14. Februar 2018 (pag. 232 ff.). 3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz ein Strafregisterauszug vom 21. Januar 2018 (pag. 230) und ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 23. Januar 2018 (pag. 226 ff.) eingeholt.