117 ff.). Ferner reichte der Gesuchsteller mit Eingabe vom 12. Oktober 2017 ein Ausstandsgesuch gegen die Besetzung der 2. Strafkammer im Verfahren SK 16 410 ein (SK 17 402). Die 2. Strafkammer trat mit Beschluss vom 3. November 2017 nicht auf das Ausstandsgesuch ein. Eine vom Gesuchsteller dagegen erhobene Beschwerde ist aktuell beim Bundesgericht hängig (Referenz Nr. 1B_516/2017).