Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (nachfolgend: EGMR) habe im Entscheid Ozerov v. Russia, Nr. 64962/01, vom 18. Mai 2010 eine Verletzung der Neutralität und der Unbefangenheit des Gerichts erkannt, weil das Gericht ohne Anwesenheit der Staatsanwaltschaft Beweise erhoben und ein Urteil gefällt habe. Vorliegend komme erschwerend hinzu, dass die Staatsanwaltschaft auch vor oberer Instanz nicht anwesend sei. Mangels Trennung von Anklage und Gericht bestünden Zweifel an der Unparteilichkeit der Kammer. Er rüge deshalb auch im vorliegenden Verfahren eine Verletzung von Art.