1. Das Gesuch vom 7. Dezember 2017 gegen die Besetzung der 2. Strafkammer im Verfahren SK 17 239 (Oberrichter C.________, Oberrichterin D.________ und Oberrichter E.________) wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Kosten des Verfahrens werden bestimmt auf CHF 750.00 und Rechtsanwalt B.________ auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller, v.d. Rechtsanwalt B.________ - Rechtsanwalt B.________ - den Gesuchsgegnern Bern, 8. Januar 2018 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: