1. Das Gesuch vom 23. November 2017 gegen die Besetzung der 1. Strafkammer im Verfahren SK 17 291 (Obergerichtssuppleant C.________, Oberrichter D.________ und Oberrichterin F.________) wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 750.00, trägt der Kanton Bern. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller, v.d. Rechtsanwalt B.________ - den Gesuchsgegnern Bern, 25. Januar 2018 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: