Die Sekretariatsleitung berücksichtigt dabei namentlich die Verfügbarkeit der Ersatzrichter, eine gleichmässige Verteilung der Einsätze zwischen den Ersatzrichtern sowie den Umstand, dass der jeweilige Ersatzrichter wenn immer möglich nicht Mitglied des Regionalgerichts ist, dessen Urteil zu überprüfen ist. Durch dieses Vorgehen wird die Bestimmung des Spruchkörpers weiter objektiviert bzw. vom subjektiven Willen des Abteilungspräsidenten abstrahiert.