Die angestrebte Entlastung wirke dabei am Stärksten, wenn die Suppleanten als Vorsitzende/Referenten für das jeweilige Verfahren eingesetzt werden könnten. Ein weiterer wesentlicher Grund für die Einsetzung von Suppleanten als Vorsitzende/Referenten bilde aber auch die Tatsache, dass den Suppleanten, die in vielen Fällen Richterinnen und Richter der ersten Instanz seien, die Möglichkeit geboten werden solle, einen vertieften Einblick in die Arbeit der oberen Instanz zu erhalten und damit auch wichtige Erfahrungen für ihre eigene erstinstanzliche Tätigkeit sammeln zu können. Abschliessend erlaube er sich den Hinweis, dass die Einset-