2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 390.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘240.00. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00.