Nach eigenen Angaben erzielt die Beschuldigte aktuell ein Nettoeinkommen von CHF 1‘600.00. Ferner erhält sie monatlich eine Witwenrente von CHF 3'000.00 sowie Mietzinseinnahmen von CHF 3‘000.00. Sie hat für ihre zwei Kinder zu sorgen. Entsprechend erachtet die Kammer einen Tagessatz von gerundet CHF 130.00 als angemessen (Einkommen CHF 7‘600.00, abzgl. Pauschalabzug von 25%, ausmachend CHF 1‘900.00, abzgl.