Ohnehin ist die Kammer an das Verbot der reformatio in peius gebunden. Die Beschuldigte ist folglich zu einer Geldstrafe zu verurteilen. 15.3.2 Zur Höhe des Tagessatzes Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 aStGB). Nach eigenen Angaben erzielt die Beschuldigte aktuell ein Nettoeinkommen von CHF 1‘600.00.