Persönliche Verhältnisse und Strafempfindlichkeit Die Beschuldigte ist verwitwet, hat zwei Kinder (Jahrgang ________ und ________), welche noch zuhause wohnen und von der Beschuldigten darüber hinaus finanziell unterstützt werden, und ist zu 50% bei der F.________, angestellt. Ihr Monatslohn beträgt netto ca. CHF 2‘000.00, die Witwenrente ca. CHF 3'000.00. Zudem stammen monatlich ca. CHF 3‘000.00 aus Mietzinsen, wobei die Liegenschaft mit Hypothekarschulden belastet ist, wodurch die Beschuldigte entsprechende Zahlungen (Zinsen, Amortisation) zu leisten hat (p. 016). Für die Arbeit bei der F.__