Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. die Gefährdung des betroffenen Rechtsguts ist damit gegenüber einer blossen Gefährdung als erhöht zu bezeichnen. Die VBRS-Richtlinien sehen für die grobe Verkehrsregelverletzung eine Strafe ab 12 Strafeinheiten vor (S. 7 der VBRS Richtlinien, Stand 1.7.2015). Die Sichtverhältnisse waren vorliegend nicht beeinträchtigt. Es war hell und schönes Wetter. Der Unfallort befindet sich auf einer Anhöhe nach einer leichten Rechtskurve. Der Fussgängerstreifen ist jedoch bereits von weitem gut signalisiert und er war der ortskundigen Beschuldigten bekannt.