Es blieb folglich nicht nur bei einer erhöhten abstrakten Gefährdung. C.________ erlitt eine Prellung am linken Oberschenkel sowie Ablederungsverletzungen der Haut am linken Handrücken und am rechten Sprunggelenk. Sie wurde ambulant im Spital behandelt und vom 20.6.2016 bis 24.6.2016 zu 100% krankgeschrieben. Weil sie danach immer noch an anhaltender Müdigkeit litt, wurde sie von ihrem Hausarzt für weitere zwei Wochen zu 50% krankgeschrieben. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. die Gefährdung des betroffenen Rechtsguts ist damit gegenüber einer blossen Gefährdung als erhöht zu bezeichnen.