Ihr Personenwagen kollidierte trotz eingeleitetem Bremsmanöver mit C.________, die sich bereits auf dem dritten Streifen des Fussgängerstreifens, mithin ca. drei Meter auf der Strasse befand. Die Beschuldigte reagierte drei (bei 50 km/h) bis acht Meter (bei 45 km/h) bzw. 0.22 (bei 50 km/h) bis 0.64 (bei 45 km/h) Sekunden zu spät. III. Rechtliche Würdigung