erkennbar. Ca. 57 Meter vor dem Fussgängerstreifen nach der Kreuzung Lau- 13 beggstrasse/Bürglenstrasse ist das Signal 4.11 «Standort eines Fussgängerstreifens» auf der rechten Strassenseite zu sehen. Ca. 50 Meter vor dem fraglichen Fussgängerstreifen sind zudem Fussgänger erkennbar, die den Fussgängerstreifen von der rechten Strassenseite aus überqueren wollen bzw. auf dem rechten Trottoir stehen. Die Beschuldigte hätte C._____