Die Beschuldigte fuhr auf der Laubeggstrasse mit ca. bzw. maximal 50 km/h. Sie war einen Moment unaufmerksam und schaute nicht auf die Strasse, obwohl ihr die Strecke und die ungefähre Position des Fussgängerstreifens bekannt gewesen waren. Die Signalisation des Fussgängerstreifens nach der Kreuzung Laubeggstrasse/Bürglenstrasse (Signal 1.22 vor der Laubeggstrase 117/119 an einer sich rechts befindenden Strassenlaterne sowie Signal 4.11 auf der linken Strassenseite beim Fussgängerstreifen) ist ab dem Fussgängerstreifen Wyssloch (weit über 60 Meter vor dem Fussgängerstreifen nach der Kreuzung Laubeggstrase/Bürglenstrasse)