Danach überquerte sie den Fussgängerstreifen mit einer Geschwindigkeit von ca. 1.5 m/s. Ihre Absicht, den Fussgängerstreifen zu überqueren, war drei bis vier Sekunden vor der Kollision mit dem Personenwagen der Beschuldigten erkennbar. Die Beschuldigte fuhr auf der Laubeggstrasse mit ca. bzw. maximal 50 km/h. Sie war einen Moment unaufmerksam und schaute nicht auf die Strasse, obwohl ihr die Strecke und die ungefähre Position des Fussgängerstreifens bekannt gewesen waren.