Die Absicht von C.________, den Fussgängerstreifen überqueren zu wollen, war zudem ca. drei bis vier Sekunden vor Betreten des Fussgängerstreifens offenkundig (ein bis zwei Sekunden vor Betreten des Fussgängerstreifens als C.________ nach den Fahrzeugen Ausschau hielt; zzgl. zwei Sekunden auf dem Fussgängerstreifen: drei Meter mit einer Geschwindigkeit von 1.5 m/s). Die Beschuldigte wäre folglich auch noch bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h oder exakt 50 km/h in der Lage gewesen, ihr Fahrzeug rechtzeitig zum Stillstand zu bringen.