12 würde der Anhalteweg selbst bei einem Verzögerungswert von lediglich 5.0 m/s2 noch 28.125 bis 33.18 Meter betragen (12.5 x 1 + [12.52 / 2 x 5] bzw. 13.89 x 1 + [13.892 / 2 x 5]. Der fragliche Fussgängerstreifen bzw. die diesen überquerenden Fussgängerinnen waren spätestens aus einer Distanz von 50 Meter erkennbar. Die Absicht von C.________, den Fussgängerstreifen überqueren zu wollen, war zudem ca. drei bis vier Sekunden vor Betreten des Fussgängerstreifens offenkundig (ein bis zwei Sekunden vor Betreten des Fussgängerstreifens als C.______