Aufgrund des bereits wieder leichten Gefälles beim Fussgängerstreifen Laubeggstrasse/Bürglenstrasse rechnet die Kammer vorliegend zugunsten der Beschuldigten mit einem Verzögerungswert von lediglich 7.0 m/s2. Bei einer Reaktionszeit von einer Sekunde beträgt der Anhalteweg somit bei 45 km/h 23.67 Meter bzw. bei 50 km/h 27.67 Meter (12.5 x 1 + [12.52 / 2 x 7] bzw. 13.89 x 1 + [13.892 / 2 x 7]. Im Übrigen