___ zu sehen. Dies gilt umso mehr, als zum Tatzeitpunkt – im Gegensatz zur Aufnahme der Dashcam vom 2.12.2017, bei welcher ein dunkel gekleideter Fussgänger bei schlechter, dunkler Witterung ab diesem Zeitpunkt zu sehen war – schönes Wetter und C.________ hell gekleidet war (blaue Hose, rotes Shirt und beiges Gilet, pag. 145, Z. 1).