Auf dem von Fürsprecher B.________ eingereichten Datenträger (pag. 218) ist das sich auf der linken Strassenseite befindende Signal 4.11 «Standort eines Fussgängerstreifens» bereits ab dem Fussgängerstreifen im Wyssloch erkennbar. Den Aufnahmen ist ferner deutlich zu entnehmen, dass vor dem Wohnhaus Laubeggstrasse 117/119 an einer Strassenlaterne auf der rechten Strassenseite gut und von weitem sichtbar das Gefahrenschild 1.22 «Fussgängerstreifen» angebracht ist.